Stundensatz steuerberater beratung
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Damit ist grundsätzlich die Angemessenheit gesichert.
Berücksichtigt werden grundsätzlich alle Zeiten, die Sie uns in Anspruch nehmen bzw. USt, jedoch
bei Einhaltung der Mittelgebühr-Grenze
bis zu 164,- € zzgl. Zum Beispiel persönliche Gespräche, E-Mails, Telefonate, Berechnungen, Formular-Arbeiten, Korrespondenzen, Sortier-Arbeiten, Fahrzeiten usw..
Damit ein Mandant die Honorarrechnung seines Steuerberaters einfach nachvollziehen kann, gibt die StBVV in § 9 Abs. 2 dem Steuerberater einige formelle Besonderheiten auf. Folgendes abrechnen:
• für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen anstelle der tatsächlich entstandenen Kosten einen Pauschalsatz in Höhe von 20 Prozent der sich nach der StBVV ergebenden Gebühr, in derselben Angelegenheit jedoch höchstens 20 Euro (§ 16 StBVV),
• den Ersatz der Schreibauslagen für bestimmte Abschriften und Fotokopien (§ 17 StBVV),
• die Erstattung der Fahrtkosten und Übernachtungskosten als Reisekosten (§18 Abs.
1 und 2 StBVV),
• ein Tage- und Abwesenheitsgeld bei Geschäftsreisen (§ 18 Abs. 3 StBVV) und
• die auf die Tätigkeit entfallende Umsatzsteuer (§ 15 StBVV) von derzeit 19 Prozent.
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Vereinbart werden können sowohl eine höhere als auch eine niedrigere Vergütung.Gegenstandswert ist die Summe der positiven Einkünfte, jedoch mindestens 8.000 Euro (siehe dazu § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV).
• Die Monatsgebühr für die Buchführung einschließlich des Kontierens der Belege beträgt 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C. Die Mittelgebühr liegt bei 7/10. Er muss in seiner Abrechnung folgende Punkte angeben:
• die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen,
• die Vorschüsse,
• eine kurze Bezeichnung des jeweiligen Gebührentatbestands,
• die Bezeichnung der Auslagen,
• die angewandten Vorschriften der StBVV und
• bei Wertgebühren auch den Gegenstandswert.
Wertgebühr
Die meisten Gebührentatbestände der StBVV wie zum Beispiel die Erstellung der Buchführung (§ 33 StBVV), die Aufstellung des Jahresabschlusses (§ 35 Abs.
1 Nr. 1a StBVV) oder auch das Anfertigen einer Steuererklärung (§ 24 Abs. 1 StBVV) gehen grundsätzlich von Wertgebühren (§ 10 StBVV) aus. Gegenstandswert ist der jeweils höhere Betrag der Summe der Betriebseinnahmen oder der Summe der Betriebsausgaben, jedoch mindestens 17.500 Euro (siehe dazu § 25 Abs. 1 StBVV).
• Für die Aufstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz und GUV) beträgt die Gebühr 10/10 bis 40/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B.
Die Mittelgebühr liegt bei 25/10. B.
Liquidation & Planung:
genau 131,- € zzgl. USt
jeweils
für allgemeine alltägliche Beratungen,
(Betriebs-) Prüfungen, leichte Recherchen
und Sonstiges auch mündlich bzw.
digital, per Telefon, Fax oder E-Mail
=> der Satz gilt nicht für Gutachten !!!
Jahresabschluss/Bilanz/EÜR
innerhalb des vollen Gebühren-Rahmens
mindestens 115,- €zzgl.
Die Wertgebühr wird nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit hat – der sogenannte Gegenstandswert –, und bestimmt sich nach den Gebührentabellen A bis D der StBVV und dem anzuwendenden Zehntelsatz. Umsatzsteuer.
Der Ansatz der Stundensätze erfolgt bei Wertgebühren (nach Gegenstandswerten) innerhalb der Mindest- und Höchstgebühr der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV).
Diese Zeiten werden laufend über das Steuerberater-EDV-System Datev erfasst und dokumentiert und Ihnen auf Wunsch auch mit der Abrechnung zur Verfügung gestellt.
Steuerberater
Die üblichen Tätigkeiten eines Berufsträgers werden pro teilbarer Zeitstunde nach aktueller StBVV (Juli 2025) wie folgt kalkuliert:
Lohn- und Finanzbuchführung
innerhalb des vollen Gebühren-Rahmens
mindestens 115,- € zzgl.
Anderenfalls rechnet der Steuerberater nach den allgemeinen Regelungen des BGB die übliche Vergütung ab (§§ 612 Abs. 2, 632 Abs. 2 BGB).
Von der StBVV kann der Steuerberater mittels Vergütungsvereinbarung in Textform mit seinen Mandanten abweichen. USt (siehe oben).
Steuerberatung
innerhalb des vollen Gebührenrahmens
mindestens 115,- €zzgl.
Kalkuliert werden insbesondere die Bedeutung der Angelegenheit sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, der Umfang und der Schwierig-keitsgrad der im konkreten Fall vom Steuerberater erbrachten Leistungen nach billigem Ermessen. Besprechungen sowie der Vor- und Nacharbeiten.
Beratungen über elektronische Medien erfolgen nur bei Bestandsmandaten.
Steuerberatervergütungsverordnung
Anwendungsbereich der StBVV
Die Vergütung von Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften (im Folgenden nur „Steuerberater“) für steuerberatende Leistungen, die sogenannten Vorbehaltsaufgaben, ist in der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) festgelegt.
USt (seit Juli 2025)
Steuererklärungen
Innerhalb des vollen Gebühren-Rahmens
mindestens 115,- € zzgl. In ihnen ist festgelegt, ob der Steuerberater Wertgebühren, Betragsrahmengebühren oder Zeitgebühren seiner Abrechnung zu Grunde legen muss. USt, jedoch
bei Einhaltung der Mittelgebühr-Grenze
bis zu 164,- € zzgl.
Der Gegenstandswert ist der höchste Betrag, der sich je nach Gewinnermittlungsart aus dem Jahresumsatz oder der Summe des Aufwandes oder der Summe der Betriebseinnahmen oder Summe der Betriebsausgaben und bei den Überschusseinkünften aus der Summe der Einnahmen oder der Summe der Werbungskosten ergibt (siehe dazu § 33 Abs. 1 und 6 StBVV).
• Für die Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben erhält der Steuerberater 5/10 bis 30/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B.
Die Mittelgebühr liegt bei 17,5/10.
Gegenstandswert ist das Mittel zwischen der berichtigten Bilanzsumme und der betrieblichen Jahresleistung (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 StBVV).
Bei der Festlegung des Zehntelsatzes ist der Steuerberater an den in der StBVV vorgegebenen Rahmen gebunden. USt (siehe oben).
=> ohneGegenstandswert:
genau 115,- € zzgl.
Erfüllt werden müssen aber bestimmte formale und inhaltliche Voraussetzungen (§ 4 StBVV). Dies gilt vor allem bei der Lohnbuchführung (§ 34 StBVV).
Beispiele für Betragsrahmengebühren:
Für die erstmalige Einrichtung von Lohnkonten und die Aufnahme der Stammdaten erhält der Steuerberater eine Gebühr von 6 bis 19 Euro je Arbeitnehmer (§ 34 Abs.
1 StBVV).
Für die Führung von Lohnkonten und die Anfertigung der Lohnabrechnung erhält der Steuerberater eine Gebühr von 6 bis 30 Euro je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum (§ 34 Abs. 2 StBVV).
Zeitgebühr
Für einzelne in der StBVV angeführte Tätigkeiten (wie zum Beispiel die Prüfung des Steuerbescheids, die Teilnahme an Prüfungen) oder in Fällen, in denen keine genügenden Anhaltspunkte für eine Schätzung des Gegenstandswertes vorliegen, nutzt der Steuerberater die Zeitgebühr (§ 13 StBVV).
So kann der Steuerberater u.a.