Fängt elterngeld nach mutterschutz an
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Nach der Entbindung dauert er meist acht Wochen an, bei Mehrlings- oder Frühgeburten sind auch zwölf Wochen möglich.
Im Gegensatz zum Mutterschutz kann eine Elternzeit sowohl vom Kindsvater als auch von den Pflegeeltern und mitunter auch von Großeltern als Großelternzeit in Anspruch genommen werden.
Die Elternzeit hingegen muss fristgerecht beantragt und genehmigt werden.
Arbeitnehmerinnen haben nach der Geburt automatisch den Status „Mutterschutz“. Das Gesetz gilt für alle Arbeitnehmerinnen, und zwar unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis, also auch für geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Hausangestellte oder Praktikantinnen.
So können Sie Ihren Elterngeldantrag vorbereiten. Allerdings unterliegt das Elterngeld dem sogenannten "Progressionsvorbehalt". Die Verlängerung muss jedoch vor Beginn der Elternzeit beantragt werden.
Was passiert, wenn ich die Elternzeit vorzeitig beenden möchte?
Sie können die Elternzeit jederzeit vorzeitig beenden.
So ist es theoretisch möglich, dass der Kindsvater nach der Geburt eine Elternzeit beansprucht hat, während die Kindsmutter sich noch im Mutterschutz befindet – in solch einem Falle ist eine Überschneidung also durchaus möglich.
Handelt es sich um die Kindsmutter, verhält es sich so: Diese befindet sich offiziell entweder im Mutterschutz oder in Elternzeit; nur ein Status ist möglich.
B. Wenn Sie selbstständig sind oder in einem Unternehmen arbeiten, in dem eine Beschäftigung während des Mutterschutzes möglich ist.
Was ist Elterngeld?
Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern während der Elternzeit erhalten. Seit 2014 ist er zugelassener Rechtsanwalt.
Elternzeit: ab geburt oder mutterschutz-ende?
Die Elternzeit ist ein wichtiger Bestandteil der Familienplanung und bietet Eltern die Möglichkeit, die ersten Lebensmonate ihres Kindes aktiv zu gestalten.
Denn dann steigt der Prozentsatz, den Sie von Ihrem Einkommens-Unterschied als Elterngeld bekommen. Daher ist das ElterngeldPlus so hoch wie das mögliche Basiselterngeld mit Einkommen.
Trotzdem kann es doppelt so lange bezogen werden. Die Mutter kann die Elternzeit dann direkt nach dem Mutterschutz oder sogar parallel zum Mutterschutz in Anspruch nehmen.
Dies leitet direkt zur nächsten Frage über:
Zählt der Mutterschutz zur Elternzeit dazu?
Jein – genauer gesagt ist die Dauer des Mutterschutzes beim Elternzeitanspruch der Mutter inbegriffen. Daher ist das ElterngeldPlus so hoch wie das mögliche Basiselterngeld mit Einkommen.
Trotzdem kann es doppelt so lange bezogen werden.
Mit dem Elterngeldrechner können Sie Ihr Elterngeld planen und ausprobieren, wie Sie es mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner aufteilen möchten. Nachfolgend finden Sie deshalb Antworten zu den gängigsten Fragen.
Darf es beim Mutterschutz und der Elternzeit zu einer Überschneidung kommen?
Das kommt zunächst darauf an, wer die Elternzeit in Anspruch nimmt.
Was ist Mutterschutz?
Als schwangere Frau oder junge Mutter stehen Sie unter einem ganz besonderen Schutz: dem sogenannten Mutterschutz, der im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt ist. Ihr Elterngeld wird dann insgesamt nicht weniger, sondern nur auf einen längeren Zeitraum verteilt.
ElterngeldPlus kann sich besonders lohnen, wenn Sie nach der Geburt Einkommen haben - zum Beispiel, weil Sie Teilzeit arbeiten.
Außerdem können Sie sich unverbindlich ausrechnen lassen, wie hoch Ihr Elterngeld voraussichtlich sein wird.
Weitere Unterstützung erhalten Sie von Ihrer Elterngeldstelle. Dann müssen Sie für Ihr übriges Einkommen mehr Steuern zahlen.
Daher ist das ElterngeldPlus so hoch wie der Deckelungsbetrag.
Weil das ElterngeldPlus doppelt so lange bezogen werden kann, erhalten die Eltern am Ende trotzdem mehr Elterngeld, wenn sie sich für ElterngeldPlus entscheiden:
| Basiselterngeld für maximal 12 Monate | Summe |
|---|---|
| 12 mal 975 Euro | 11.700 Euro |
| ElterngeldPlus für maximal 24 Monate | Summe |
|---|---|
| 24 mal 650 Euro | 15.600 Euro |
Wie hoch Ihr Elterngeld ist, können Sie unverbindlich ausrechnen lassen von unserem Elterngeldrechner.
| Art des Verdiensts / des Elterngelds | Betrag |
|---|---|
| Netto-Einkommen vor der Geburt | 2.000 Euro monatlich |
| Netto-Einkommen nach der Geburt | 1.200 Euro monatlich |
| Einkommens-Unterschied | 800 Euro monatlich |
| Basiselterngeld (65 % des Unterschieds) | 520 Euro monatlich |
| Theoretisches Basiselterngeld ohne Einkommen nach der Geburt (65 % von 2.000 Euro) | 1.300 Euro monatlich |
| davon die Hälfte ("Deckelungsbetrag") | 650 Euro monatlich |
| ElterngeldPlus | 520 Euro monatlich |
Das ElterngeldPlus wird in diesem Beispiel nicht durch den Deckelungsbetrag begrenzt.
Die Elternzeit kann zur Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 des Mutterschutzgesetzes auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden; in diesen Fällen soll die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig mitteilen.
Das bedeutet: Ein Antrag auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft bedarf keiner Zustimmung des Arbeitgebers, dieser muss nur in einem angemessenem Zeitraum informiert werden.
Dadurch erhalten die Eltern am Ende insgesamt doppelt so viel Elterngeld:
| Basiselterngeld für maximal 12 Monate | Summe |
|---|---|
| 12 mal 780 Euro = | 9.360 Euro |
| ElterngeldPlus für maximal 24 Monate | Summe |
|---|---|
| 24 mal 780 Euro = | 18.720 Euro |
Mindestbetrag und Höchstbetrag des Elterngeldes
Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.
Während dieser gesamten Schutzfrist gilt ein Beschäftigungsverbot.
Aber: Wenn aus ärztlicher Sicht nichts dagegenspricht, können Sie auf eigenen Wunsch in der Zeit vor der Entbindung weiterarbeiten. Insgesamt können Sie also für vierzehn Wochen in den Mutterschutz gehen. Denn 65 % vom Einkommens-Unterschied liegen höher als der Deckelungsbetrag.