Förderrichtlinie zu klimaschutz verträgen
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Nach den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichten Informationen scheint es, trotz der unklaren Situation des Bundeshaushalts nach dem Ende der Ampelkoalition, dass die 2. Durch das Auktionsverfahren entfallen zahlreiche Dokumentations- und Nachprüfpflichten, die üblicherweise in einem regulären Zuwendungsverfahren einzuhalten sind.
Das ANK schafft und nutzt Synergien zwischen Klimaschutz und dem Erhalt der biologischen Vielfalt. Hierfür hat das BMWK im Juni 2023 die neue Förderrichtlinie für Klimaschutzverträge veröffentlicht. Die geförderten Klimaanpassungsmanager*innen sollen bei der Entwicklung der Konzepte die Synergien zwischen Klimaanpassung, Natürlichen Klimaschutz und die Stärkung der Biodiversität unter Einsatz naturbasierter Lösungen besonders in den Fokus nehmen.
Fortsetzung der Klimaschutzverträge:
Referentenentwurf der
2.
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Mit der Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum sollen Kommunen für die Umsetzung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Natürlichen Klimaschutzes gewonnen werden.
Gefördert werden Projekte auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen, die einen positiven Beitrag für den Klimaschutz und den Erhalt oder die Stärkung der biologischen Vielfalt leisten (Natürlicher Klimaschutz) und die Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden erhöhen.