Satzungsänderung verein mehrheit
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Solche internen Bestimmungen haben Vorrang vor den gesetzlichen Regelungen. Dabei ist zu beachten: Formulieren Sie präzise und eindeutig, prüfen Sie die Vereinbarkeit mit geltendem Recht, holen Sie bei komplexen Änderungen rechtlichen Rat ein, und bei gemeinnützigen Vereinen: Stimmen Sie Änderungen vorab mit dem Finanzamt ab.
Der Entwurf sollte klar strukturiert sein und genau angeben, welcher bisherige Satzungstext wie geändert, ergänzt oder gestrichen werden soll.
In diesem Fall ist über jeden zu ändernden Aspekt separat zu entscheiden.
Welche Mehrheitsverhältnisse gelten bei der Beschlussfassung
Mit der Satzung haben Vereine die Möglichkeit, die erforderlichen Mehrheitsverhältnisse bei Abstimmungen unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben zu gestalten. Der Vorstand oder eine Arbeitsgruppe sollte einen Änderungsentwurf erarbeiten.
Dem Vorstand obliegt die Aufgabe, die Satzungsänderung beim Registergericht anzumelden. Bis dahin gilt weiterhin die alte Satzung. Sie sollten daher nur mit Bedacht aufgenommen werden.
Wie wird die Satzungsänderung wirksam?
Ein Beschluss allein reicht nicht. Möchten Sie mehr über die rechtlichen Grundlagen der Haftung von Vorstand und Verein erfahren?
Der Vereinszweck beschreibt das oberste Ziel, das Ihr Verein verfolgt. Satzungsänderungen bedürfen in der Regel einer qualifizierten Mehrheit (zwei Drittel der abgegebenen Stimmen). Einer Zweckänderung müssen alle Mitglieder zustimmen.
Die Einladungsfrist muss eingehalten werden (häufig zwei bis vier Wochen vor der Versammlung).
Damit sind Sie bestens vorbereitet, wenn es in Ihrem Verein einmal zu Änderungen kommen soll.
Was ist eine Satzungsänderung – und warum wird sie notwendig?
Die Satzung ist das zentrale Regelwerk Ihres Vereins. Das sollte aber ausdrücklich in der Satzung geregelt sein.
Gibt es Sonderregeln und Zustimmungsvorbehalte?
In manchen Vereinen gibt es darüber hinaus besondere Regelungen: Zum Beispiel können einzelne Mitglieder – etwa die Gründer – ein Sonderrecht besitzen, bei Satzungsänderungen mitzubestimmen.
Soll der Vereinszweck selbst geändert werden, ist die Hürde noch höher: Hier müssen alle Mitglieder zustimmen. Die Anmeldung muss in öffentlich beglaubigter Form erfolgen. Das Verfahren hängt von der Satzung ab. Oft genügt es, einzelne Paragrafen zu ändern oder zu ergänzen. Beides kann Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit und damit die steuerliche Einordung des Vereins haben.
Ein Vereinszweck MUSS in jeder Satzung klar formuliert sein.
Wichtig ist, dass die zu ändernden Paragraphen der Satzung eindeutig benannt werden.
Abstimmung in der Mitgliederversammlung
Der Vorschlag zur Änderung der Satzung wird in der Mitgliederversammlung abgestimmt. Notwendig sind dafür eine Abschrift des Beschlusses, der neue Wortlaut der Satzung und die notwendigen Unterschriften in vertretungsberechtigter Anzahl.
Der Status der Gemeinnützigkeit kann dann in Gefahr sein und Vorstandsmitglieder könnten im Schadensfall persönlich haftbar gemacht werden. Einfach ist das allerdings nicht. Ein Aufwand, den man nicht unterschätzen darf. Um Transparenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten, müssen Änderungen ordnungsgemäß angekündigt und der Vorschlag den Mitgliedern vorab zugänglich gemacht werden.
Ordnungsgemäße Einladung und Tagesordnung
Die Mitgliederversammlung ist ordnungsgemäß einzuberufen.
Der Prozentsatz sollte in der Satzung festgelegt werden.