Liste risikoländer geldwäsche bnotk

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Mit Mitteilung vom selben Tag hat die FATF eine Liste mit den Ländern veröffentlicht, die von der FATF eine Aufforderung zum Handeln erhalten haben („Schwarze Liste“). Sie zeigt:

  • Finanzkriminalität ist international – und dynamisch
  • Du musst dein Risikomanagement flexibel und regelkonform halten
  • Die Zusammenarbeit mit Behörden und die Auslegung der Regeln bleibt entscheidend

Nutze die Gelegenheit zur Überprüfung deiner internen Prozesse und bereite dein Team auf die neuen Herausforderungen vor.

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📌 Quellen:

200 Staaten für sich als verbindlich und bindend anerkannt. 

Die FATF und ihre Regionalgruppen überprüfen Länder auf Defizite im Hinblick auf wesentliche Empfehlungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

  • Mit Mitteilung vom selben Tag hat die FATF eine Liste mit den Ländern veröffentlicht, die von der FATF eine Aufforderung zum Handeln erhalten haben („schwarze Liste“). Oktober 2022 hat die FATF kürzlich die Liste jener Länder, die unter ihrer Beobachtung stehen (Graue Liste), aktualisiert.

    liste risikoländer geldwäsche bnotk

    Sie bedeutet für dich konkret: höhere Prüfpflichten, Dokumentationsaufwand und möglicherweise ein Risikoausschluss.

    Was hat sich auf der Hochrisikoliste geändert?

    Die Delegierte Verordnung der EU (C(2025) 3815 final) hat die Liste zum Juni 2025 um 10 neue Länder erweitert und 8 Länder gestrichen.

    Hier die aktuelle Übersicht:

    🔺 Neu aufgenommen (verstärkte Prüfpflichten erforderlich):

    • Algerien
    • Angola
    • Côte d’Ivoire
    • Kenia
    • Laos
    • Libanon
    • Monaco
    • Namibia
    • Nepal
    • Venezuela

    Diese Länder haben laut FATF strategische Defizite in ihren AML/CFT-Systemen.

    Das heißt: kein Hochrisikostatus mehr, aber weiterhin Überwachung auf EU-Ebene.

    Was bedeutet das konkret für dich?

    Wenn dein Unternehmen Geschäftsbeziehungen zu den neu aufgenommenen Ländern hat, musst du:

    🔍 Verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden (Enhanced Due Diligence):

    • Identität und wirtschaftlich Berechtigte besonders prüfen
    • Herkunft der Gelder nachvollziehbar dokumentieren
    • Geschäftszweck und Transaktionsverhalten kritisch hinterfragen
    • Zusätzliche Genehmigung durch das Top-Management einholen
    • Laufende Überwachung der Beziehung und Transaktionen

    💡 Hinweis: Diese Prüfpflichten gelten nicht nur für Banken, sondern auch für:

    Versicherungen

    Vermögensverwalter

    Immobilienfirmen

    Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

    Notare und Rechtsanwälte

    Kunst- und Luxusgüterhändler

    Wie du die FATF-Einstufung in der Praxis beachtest

    Die EU-Liste orientiert sich eng an der „grauen Liste“ der FATF (Jurisdictions under Increased Monitoring).

    Du kannst daraus ableiten:

    • Graue Liste = EU-Hochrisikoland (meist)
    • Schwarze Liste = EU-Hochrisikoland mit maximalen Risiken

    📘 Wichtig für dich als Geldwäschebeauftragter:
    Nicht nur auf die EU-Liste achten, sondern auch auf die aktuellen FATF-Bewertungen.

    Hierauf macht die WPK aufmerksam.

    Hintergrund: Die FATF und ihre Regionalgruppen überprüfen Länder auf Defizite im Hinblick auf wesentliche Empfehlungen der FATF zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Ziel ist laut EU-Kommission:

    „Der Schutz des Binnenmarktes vor Risiken aus Drittländern mit unzureichenden AML/CFT-Systemen.“

    Was bedeutet das für dich?

    • Verbindlichkeit: Die Liste gilt unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat
    • Frist: Inkrafttreten ca.

      Tobias ReiterWirtschaftsprüfer und Steuerberater

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    Online-Nachricht - Dienstag, 05.08.2025

    Geldwäschebekämpfung | Übersicht der Listen der Länder mit hohem Geldwäscherisiko (WPK)

    Die WPK hat ihre Übersichten der Länder mit hohem Geldwäscherisiko aktualisiert.

    Hierzu führt die WPK weiter aus:

    1. Die Europäische Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 vom Drittstaaten festgelegt, die ein hohes Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen.

      Diese wurde nun durch die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1184 vom geändert, die am in Kraft tritt.

      • Neu gelistet sind: Algerien, Angola, Elfenbeinküste, Kenia, Laos, Libanon, Monaco, Namibia, Nepal und Venezuela.

      • Gestrichen wurden: Barbados, Gibraltar, Jamaika, Panama, Philippinen, Senegal, Uganda und Vereinigte Arabische Emirate.

    2. Mit Mitteilung vom hat die Financial Action Task Force (FATF) die Liste der Länder aktualisiert, die unter verstärkter FATF-Beobachtung stehen („Graue Liste“).

      Obwohl die Standards als nicht unmittelbar bindendes Recht ("soft law") keine unmittelbare Wirkung entfalten, haben sie ca.

      • Zu der „Grauen Liste“ hinzugefügt wurden Bolivien und die Jungferninseln.

      • Kroatien, Mali und Tansania stehen nicht mehr unter FATF-Beobachtung.

      • Bei der „Schwarzen Liste“ gab es jedoch keine Neuerungen.

    Hinweis:

    Die WPK hat ihre Übersicht der Länder mit hohem Geldwäscherisiko entsprechend aktualisiert und im Mitgliederbereich „Meine WPK“ bereitgestellt.

    Quelle: WPK online, Meldung v.

    Ein risikobasierter Ansatz bleibt deshalb unerlässlich.

    Was tun bei Transaktionen mit Hochrisikoländern?

    Praxis-Tipps für dich als Geldwäschebeauftragter:

    Maßnahme

    Umsetzung

    Risikobewertung anpassen

    Liste jährlich und anlassbezogen aktualisieren

    Kundenakte prüfen

    Gibt es Kunden oder wirtschaftlich Berechtigte aus den neuen Ländern?

    Monitoring schärfen

    Verdachtsmomente proaktiv erfassen, nicht reaktiv

    Kommunikation mit Vertrieb

    Ansprechpartner sensibilisieren, Formulare anpassen

    Dokumentation sichern

    Audit- und prüfungssicher hinterlegen

    Fazit: Mehr als eine Liste – ein Prüfstein für dein Compliance-System

    Die aktualisierte Hochrisikoliste der EU ist ein zentrales Instrument im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

    Die regelmäßig aktualisierte Graue Liste finden Sie auch auf der Homepage der FATF. Mit Mitteilung vom selben Tag hat die FATF eine Liste mit den Ländern veröffentlicht, die eine Aufforderung zum Handeln erhalten haben („Schwarze Liste“). Die Kommission betonte jedoch, dass sie:

    • Mit den VAE im strukturierten Dialog steht
    • Die internationale Kooperation in Strafverfolgung und Justiz weiter evaluiert
    • Erneute Aufnahme möglich ist, falls Rückschritte festgestellt werden

    👉 Das heißt für dich: Auch wenn ein Land formal gestrichen wurde, kann es faktisch weiterhin ein Risiko darstellen.

    Hier wurde der Iran neu aufgenommen.
     

    Hinweis:

    Gemäß § 15 Abs. 1 und 2 Geldwäschegesetz (GwG) haben Verpflichtete zusätzlich zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten verstärkte Sorgfaltspflichten zu erfüllen, wenn ein höheres Risiko vorliegt. Stellen die FATF und ihre Regionalgruppen Mängel bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in einem Land fest, so wird dieses unter FATF-Beobachtung gestellt oder zum Handeln aufgefordert.

    DieSchwarze Listeder FATF listet dabei Länder auf, die als nicht kooperativ im Hinblick auf die globalen Bemühungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angesehen werden. 

    Die Graue Liste beinhaltet Länder, die derzeit nicht in der Lage sind, die erforderlichen Schutzmaßnahmen gegen Geldwäsche, Proliferationsfinanzierung und Terrorismusfinanzierung nachzuweisen.

    über Lieferketten, Zahlungen, Kunden), musst du laut Geldwäschegesetz (GwG) erhöhte Sorgfaltspflichten anwenden.

    Die aktualisierte Liste der EU basiert auf:

    • Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2015/849 (AMLD IV)
    • der FATF-Liste der „Jurisdictions under Increased Monitoring
    • sowie Bewertungen durch bilaterale Dialoge und Vor-Ort-Prüfungen

    Diese Liste ist also mehr als Symbolpolitik.

    Stellen die FATF und ihre Regionalgruppen Mängel bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in einem Land fest, so wird dieses unter FATF-Beobachtung gestellt oder zum Handeln aufgefordert.

    Hierzu führt die WPK u.a. 30 Tage nach Veröffentlichung, sofern kein Einspruch durch Parlament oder Rat

  • Kein Ermessen: Du musst die neuen Sorgfaltspflichten umsetzen – keine Ausnahmen möglich
  • Sonderfälle und politische Brisanz

    Die Streichung von Ländern wie Gibraltar, Panama oder den Vereinigten Arabischen Emiraten wurde in Brüssel kontrovers diskutiert.

    Besonders bei den VAE bestanden Vorwürfe, sie könnten als Drehscheibe zur Umgehung von Sanktionen fungieren.

    Sie umfasst nun folgende Länder: Albanien, Barbados, Burkina Faso, die Cayman-Inseln, die Demokratische Republik Kongo (neu), Gibraltar, Haiti, Jamaika, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Mali, Marokko, Mosambik (neu), Panama, Philippinen, Senegal, Südsudan, Syrien, Tansania (neu), Türkei, Uganda und Vereinigte Arabische Emirate.